Info zum Sozialhilferegress / Elternunterhalt 2015

Ab 2015 gelten für Kinder, die ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind, höhere Mindestselbstbehalte. Diese betragen für Alleinstehende anstatt bisher mtl. 1.600 € ab 2015 mtl. 1.800 € für Verheiratete anstatt bisher mtl. 2.880 € ab 2015 mtl. 3.240 €

Sollten Sie vom Sozialhilfeträger zur Zahlung für Elternunterhalt herangezogen werden und sich Ihr Einkommen nicht wesentlich erhöht haben, empfehlen wir eine Neuberechnung ab 2015 zu verlangen.Da verschiedene Sozialhilfeträger die von unserer Kanzlei beim Bundesgerichtshof erreichte Entscheidung vom 07.08.2013 hinsichtlich des Altersvorsorgebetrages (also der Betrag, der bei der Anrechnung des Vermögens unberücksichtigt bleibt) immer noch nicht beachten, hier die Zusammenfassung:

Neben der angemessenen selbstgenutzten Immobilie ist das Altersvorsorgevermögen geschützt.

Das Altersvorsorgevermögen ist individuell zu berechnen. Angemessen ist ein Altersvorsorgevermögen das 5 % des gegenwärtigen Bruttoeinkommens auf die zurück gelegte Arbeitszeit und aufgezinst mit einer üblichen Kapitalverzinsung von 4 % entspricht.

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