Rechtsanwalt
Till Richter

Till Richter ist „Fachanwalt für Versicherungsrecht“

Mit Urkunde vom 07.07.2016 hat die Rechtsanwaltskammer Nürnberg Herrn Rechtsanwalt Till Richter die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ zu führen.

Was ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?

Der Titel Fachanwalt für Versicherungsrecht wird einem Rechtsanwalt verliehen, wenn der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Versicherungsrechts nachgewiesen hat.

Ein Rechtsanwalt muss für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • mindestens drei Jahre als Anwalt zugelassen und eine Vielzahl von Fällen aus dem Gebiet des  Versicherungsrechts bearbeitet haben,
  • mindestens 120 Zeitstunden Fortbildung im Versicherungsrecht und drei Klausuren im Bereich  Versicherungsrechts absolviert haben,
  • sowie sich regelmäßig mindestens 10 Stunden im Jahr auf dem Gebiet des  Versicherungsrechts fortbilden.

Herr Rechtsanwalt Till Richter ist weiterhin Fachanwalt für Sozialrecht. Im gesamten Bezirk der Rechtsanwaltskammer Nürnberg gibt es bislang nur einen einzigen weiteren Anwalt, der die Kompetenzen Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in einer Person vereint.

Wir freuen uns, Ihnen diese Kompetenz hier bei uns in der Kanzlei anbieten zu können!