Ab 2015 gelten für Kinder, die ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind, höhere Mindestselbstbehalte. Diese betragen für Alleinstehende anstatt bisher mtl. 1.600 € ab 2015 mtl. 1.800 € für Verheiratete anstatt bisher mtl. 2.880 € ab 2015 mtl. 3.240 € Sollten Sie vom Sozialhilfeträger zur Zahlung für Elternunterhalt herangezogen werden und sich Ihr Einkommen nicht …
Kategorie: Mandanteninfo
Magazin 66: Ratgeber zur Pflegeversicherung mit RA Baczko
Michael Baczko, Fachanwalt für Sozialrecht rät im Rahmen der Seniorenmesse inviva 2014 zu einer frühen Vorsorge und klärt über mögliche Gefahren bei einer fehlenden privaten Pflegeversicherung auf.