Rechtsanwalt Alexander Meyer

Rechtsanwaltskammer verleiht Alexander Meyer Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“

Mit Urkunde vom 07.12.2015 hat die Rechtsanwaltskammer Nürnberg Herrn Rechtsanwalt Alexander Meyer den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht verliehen.

Was ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht wird einem Rechtsanwalt verliehen, wenn der Anwalt besondere theoretische Kennntisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts nachgewiesen hat.

Ein Rechtsanwalt muss für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • mindestens drei Jahre als Anwalt zugelassen und eine Vielzahl von Fällen aus dem Gebiet des Arbeitsrechts bearbeitet haben,
  • mindestens 120 Zeitstunden Fortbildung im Arbeitsrecht und drei Klausuren im Bereich Arbeitsrecht absolviert haben,
  • sowie sich regelmäßig mindestens 10 Stunden im Jahr auf dem Gebiet des Arbeitsrechts fortbilden.

Wir freuen uns, Ihnen diese Kompetenz nun hier bei uns in der Kanzlei anbieten zu können.