
„Wann Kinder finanziell für ihre Eltern haften müssen“ Katja Elsässer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht erklärt im Interview mit der WirtschaftsWoche wann Kinder für ihre Eltern haften müssen. > Zum Artikel
Artikel in der Wochenendausgabe der FAZ vom 11./12.07.2015 zum Thema Elternunterhalt unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Michael Baczko: Damoklesschwert Elternunterhalt, FAZ, 11.07.2015
Ab 2015 gelten für Kinder, die ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind, höhere Mindestselbstbehalte. Diese betragen für Alleinstehende anstatt bisher mtl. 1.600 € ab 2015 mtl. 1.800 € für Verheiratete anstatt bisher mtl. 2.880 € ab 2015 mtl. 3.240 € Sollten Sie vom Sozialhilfeträger zur Zahlung für Elternunterhalt herangezogen werden und sich Ihr Einkommen nicht …