Sozialrecht
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Zwei weitere Fachanwälte für Sozialrecht bei richter und partner

Mit Urkunden vom 12.09.2017 hat die Rechtsanwaltskammer Nürnberg zwei weiteren Anwälten unserer Kanzlei die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“ führen zu dürfen.

Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Münther als „Fachanwältin für Sozialrecht“  sowie Herr Rechtsanwalt Alexander Meyer als „Fachanwalt für Sozialrecht“ werden zukünftig zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Till Richter -ebenfalls Fachanwalt für Sozialrecht- alle Bereiche des Sozialrechts sowie die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten auf höchstem Niveau abdecken können.

Was ist ein Fachanwalt für Sozialrecht?

Der Titel Fachanwalt für Sozialrecht wird einem Rechtsanwalt verliehen, wenn der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Sozialrechts nachgewiesen hat.

Ein Rechtsanwalt muss für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Sozialrecht

  • mindestens drei Jahre als Anwalt zugelassen und eine Vielzahl von Fällen aus dem Gebiet des  Sozialrechts bearbeitet haben,
  • mindestens 120 Zeitstunden Fortbildung im Sozialrecht und drei Klausuren im Bereich Sozialrecht absolviert haben,
  • sowie sich regelmäßig mindestens 15 Stunden im Jahr auf dem Gebiet des  Sozialrechts fortbilden.

Herr Rechtsanwalt Till Richter führt bereits seit Jahren die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht. Im gesamten Süddeutschen Raum gibt es wenige Kanzleien, die über eine ähnlich geballte Kompetenz im  Sozialrecht verfügen.

Wir freuen uns, Ihnen diese Kompetenz hier bei uns in der Kanzlei anbieten zu können!