Spezialisierung auf Kernkompetenzen sowie…
… jahrelange Erfahrung in der Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen …
… machen uns stark im Kampf um Ihr Recht!
Berufsunfähigkeitsrecht
Sie sind krank und arbeitsunfähig? Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!
Wenn Sie längere Zeit erkrankt sind, können Sie – unter bestimmen Voraussetzungen – Leistungen aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen. Hierbei ist zu unterscheiden, in welcher Phase Sie sich gerade befinden.
Diesen Service können wir Ihnen bieten:
(Bitte klicken für mehr Infos)
Wir überprüfen, ob bei Ihnen ein Fall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit vorliegt!
- Wann und wie beantragen Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit?
- Wurden alle Fragen bei der Beantragung der Versicherung ordnungsgemäß beantwortet?
- Wie verhalten Sie sich richtig?
Wir zeigen Ihnen hierbei bestehende Probleme und Hindernisse für eine Durchsetzung bei Ihrer Versicherung auf:
- Vorvertragliche unvollständige, falsche Angaben
- noch nicht ausreichende medizinische Feststellungen
- Berufsbild, Verweisungstätigkeit, Zeitpunkt der BU
Wir unterstützen Sie im Antragsverfahren (Leistungsprüfungsverfahren)!
Wir ordnen Ihren Fall und unterstützen Sie beim Ausfüllen des Leistungsantrages. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen, und ggfls.Ihren Ärzten und weiteren qualifizierten Personen Lösungen für Problemfelder.
Der Versicherer hat erfahrungsgemäß nach Übersendung des BU-Antrages viele Fragen. Er prüft sehr genau, ob die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit bei Ihnen tatsächlich vorliegt. Hier lässt sich der Versicherer oftmals durch professionelle Dritte (Schadensregulierer, Rückversicherer) unterstützen.
Hier gilt es eine Waffengleichheit herzustellen. Ohne anwaltliche Hilfe sind Sie – eben auch krankheitsbedingt – eklatant unterlegen. Hinzu kommt, dass dieses Verfahren nicht nur äußerst zeitaufwendig und nervenaufreibend ist, es ist darüber hinaus sehr spezifiziert mit zahlreichen Fallstricken.
Daher sollten Sie sich von uns kompetent unterstützen lassen.
Wir begleiten Sie im Nachprüfungsverfahren!
Sollte die Berufsunfähigkeit bei Ihnen bereits vom Versicherer anerkannt worden sein, hat dieser bedingungsgemäß das Recht zur Nachprüfung. In diesem Rahmen prüft der Versicherer, ob sich Ihr gesundheitlicher Zustand gebessert hat bzw. sich anderweitige wesentliche Veränderungen ergeben haben.
Da sich im Laufe der Zeit weder der gesundheitliche Zustand, noch die privaten oder beruflichen Aktivitäten statisch verhalten, hat der Versicherer hier stets Punkte, wo er einhaken kann.
Hier versucht der Versicherer naturgemäß die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit nicht weiter zahlen zu müssen. Wir raten dazu sich auch hier anwaltlich vertreten zu lassen, um Ihre einmal erlangte Rechtsposition nicht zu verlieren. Dies würde dazu führen, dass Sie erneut ein vollständiges, mühseliges und kräftezehrendes Antragsverfahren durchführen müssten. Sichern Sie Ihre Position!
Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich!
Sollte der Versicherer Ihre Leistung bereits abgelehnt haben, stehen wir selbstverständlich auch gerne als Ihr Interessensvertreter für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bundesweit zur Verfügung. Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte! Oft ist es möglich, trotz anfänglichen Widerstands des Versicherers berechtigte Leistungen und eine Anerkennung der BU zu erreichen. Im Idealfall noch außergerichtlich, jedoch ggf. auch unter Inanspruchnahme von gerichtlicher Hilfe.
Wir bieten Versicherungsmaklenr und Versicherungsvertretern unsere Hilfe an!
Gerade erkrankten Menschen in einer Krisensituation – die gesundheitliche und finanzielle Existenz ist bedroht – zu helfen ist dringend notwendig, jedoch auch sehr diffizil. Oft ist unklar, an wen Sie Ihre Kunden weitergeben können. Ärzte helfen nur selten beim Ausfüllen von Formularen. Andere qualifizierte Unterstützer zu finden ist schwer. Wir übernehmen gerne die Begleitung Ihrer Kunden auf dem schwierigen Weg als kompetente Ansprechpartner.
Wir raten dazu, sich bereits vor der Antragsstellung mit uns in Verbindung zu setzen und Ihre Vertragsunterlagen von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen zu lassen.
Was zeichnet einen FACHANWALT
gegenüber anderen Rechtsanwälten aus?
Ein Fachanwalt muss:
mindestens drei Jahre ununterbrochen als Rechtsanwalt tätig gewesen sein
Ein Fachanwalt muss:
einen speziellen Lehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden intensivster Schulung absolvieren
Ein Fachanwalt muss:
eine bestimmte, große Anzahl von versicherungsrechtlichen Fällen bearbeitet haben
Ein Fachanwalt muss:
jährlich Fortbildungsveranstaltungen absolvieren
Der Titel eines Fachanwalts ist also nicht nur eine Formalie, sondern er steht für Spezialwissen und Praxiserfahrung – kurzum für KOMPETENZ!
Diese Kompetenz finden Sie bei uns!
Bei uns sind Sie gut aufgehoben, denn wir beraten
.persönlich
Wir gehen mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll und persönlich um.
.individuell
Wir verfolgen das Ziel, für unsere Mandanten individuelle Lösungen zu erarbeiten und sie hierbei mit Sorgfalt zu beraten und zu vertreten.
.ganzheitlich
Bei uns erhalten Sie die umfassende Betrachtung der rechtlichen und steuerlichen Probleme unter Einbeziehung von wirtschaftlichen Aspekten.
Ihre Ansprechpartner sind
Till Richter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Dr. Sabine Münther
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Alexander Meyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Gert-Richard Richter
Rechtsanwalt
Steuerberater
Das zeichnet uns aus
.Erfahrung
Bereits seit über 10 Jahren unterstützen wir Betroffene in schwierigen Lebensphasen bei der Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit und Geltendmachung von Ansprüchen.
.hohe Erfolgsquote
Viele Mandanten konnten bereits von unserer Erfahrung und Taktik profitieren. Unsere Erfolgsquote eine Berufsunfähigkeit anererkannt zu bekommen ist sehr hoch. Es gelingt uns, die meisten Verfahren bereits außergerichtlich zu erledigen, ohne kosten- und nervenaufwendige Gerichtsverfahren.
.Erfolgsfaktor Team
Unser Team von hochspezialisierten Fachanwälten bearbeitet viele Fälle gemeinsam, um von Synergien zu profitieren.