© detailblick-foto - Fotolia.com

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Sorgen Sie vor.

Gerade in einer Zeit, in der Krankheitsausbrüche zu befürchten sind, sollte man vorsorgen. Es ist wichtig seine Angelegenheiten geregelt zu haben. Insbesondere muss geklärt sein, welche Person für einen in welchen Bereichen mit welcher Maßgabe handelt.

Dies ist zu regeln in einer Vorsorgevollmacht, einer Patienten­­verfügung und einer Betreuungs­verfügung. Dabei gilt es insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung im Auge zu behalten. Und auch der schlimmste Fall sollte bedacht werden und eine Vermögensnachfolge (Testament oder vorweggenommene Erbfolge) ins Auge gefasst werden.

Falls dies noch nicht  geschehen ist: rufen Sie uns an!

Aufgrund der besonderen Situation beraten wir Sie im Rahmen einer Erstgesprächs gerne auch telefonisch. Bitte kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 09131/99 65 10.